• Unser Platz im Frühnebel
  • Jugendarbeit
  • 4 Meter Piper Rohbau
  • Turbo Beaver
  • Best JOB ever built on this planet
  • Piper slow pass
  • Bo208 Cockpit
  • NAUND aka JK14 aka D-MAUS
  • SU-29
  • F3A Training
  • Frisch gemäht
  • Frank zu tief
  • Rentner
  • Goldener Herbst in BoHo

    AA FTG Logo 200x121Aus geheimer Quelle

     

     

     

    Aus geheimer Quelle wurde dem Kassenwart der FTG dieser unveröffentlichte Nachtrag zum aktuellen Koalitionsvertrag zugespielt. Es geht um die Zugeständnisse Deutschlands an die EU auf Kosten von wehr- und hilflosen Modellfliegern.

    Die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union hat auch für uns Modellflieger gravierende Auswirkungen. Kaum jemand weiß, dass zukünftig Kunstflugfiguren urheberrechtlich geschützt sind. Dazu zählen u.a. auch Start und Landung.

    Die Rechte liegen bei der Fédération Aéronautique Internationale, kurz FAI. Dies ist ein internationaler Luftsportverband. Er wurde am 14. Oktober 1905 in Paris gegründet, seit 1999 ist der Sitz in Lausanne.

    Zukünftig müssen alle Modellflieger, Piloten manntragende Flugzeuge natürlich auch, für jede ausgeführte Kunstflugfigur eine Urheberrechtsabgabe an die FAI entrichten. Beispielsweise kostet ein vollständig geflogener Looping €8,- eine kubanische Acht schon €14,- und eine Vierzeitenrolle sogar €17,50. Start und Landung schlagen mit je €5,- zu Buche.

    Da eine Einzelerhebung der Gebühren zu aufwändig wäre, sind die Vereine und Verbände nun gehalten, eine Pauschale von ihren Mitgliedern zu erheben und an die FAI abzuführen. Diese Pauschale beträgt, nach hart geführten Verhandlungen seitens des FTG-Vorstandes mit der FAI, bei uns nur €1426,- pro Jahr und Mitglied und wird erstmals zum 1. April 2026 erhoben. Dies wäre dann das Rundum-Sorglos Paket für alle Flugsituationen und Modelle. 

    Im Vorstand war jedoch auch die Frage geklärt worden, wie bei einer möglichen Einzelabrechnung angefangene bzw. abgebochene Figuren bewertet werden. Hier sagt die FAI ganz klar: es gilt die internationale PAR, die Premature Aborted Rule. Figuren, auch nur teilweise geflogen, sind dennoch voll kostenpflichtig. Ein Absturz ist daher als abgebrochene Landung (€5,-) anzusehen, ein abgebrochener Start ist ebenfalls kostenpflichtig (€5,-).

    Der bei uns beliebte F-Schlepp ist keine klassische Kunstflugfigur, sondern wird seitens der FAI als Kontamination des Luftraums mit zwei verbunden Luftfahrzeugen eingestuft. Hier würde beim Einzelnachweis €20,- je Schlepp und Maschine (!) abgerechnet.