Mein Drohenführerschein A1/A3 (von Jo)
Frank und ich wollen gemeinsam im Spätsommer Österreich überfallen und am Glocknerhof fliegen. Anders als in Deutschland, benötigt man dort den EU-Kompetenznachweis (aka Drohnenführerschein) A1/A3.
Auch wenn er nur noch bis zum 31.3.2023 gilt: so sieht das gute Stück aus. Zur Erinnerung: Am 1. April 2023 findet am Flughafen Hamburg eine neue Prüfung statt. Wir werden auf unserer Homepage ab dem 31. März darüber berichten.
Eigentlich war die aktuelle Prüfung auf den Webseiten des LBA nicht schwierig. Ich habe mir ein paar der Lerndokumente (als .pdf) vom LBA heruntergeladen und die LBA-Trainingsprüfungen 2x durchlaufen. Mit dem gesunden Halbwissen eines alten Modellfliegers kam ich dann gut durch die "richige" Prüfung.
Dieses Buch hatte ich zusätzlich besorgt. Es liefert viele, wichtige Infomationen, ist aber als Nachschlagewerk während der Prüfung nur bedingt geeignet.
In jeder Trainingsprüfung und auch im finalen Test tauchte eine Frage auf, deren Beantwortung nur mit Hilfe der Trainnigsunterlage UAS-HPL-001 möglich war.
Für alle, die nicht lange suchen möchten. Der gedachte Fernpilot steht im Bild unten mittig.